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Die Fischerei in der Schweiz ist durch eine
Vielzahl von Gesetzen geregelt, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. Die entsprechenden Unterlagen kann man bei den Kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltungen beziehen.

Freiangelfischerei
Ohne schriftliche Fischereiberechtigung (Patent / Pachtschein) darf in der Schweiz nur an Gewässern gefischt werden, an denen das Freiangelrecht gilt. In unserer Region sind das Zürichsee, Hallwilersee, Sempachersee, Pffäfikersee, Greifensee, Walensee, Sarnersee, Alpnachersee, Türlersee, Zugersee, Ägerisee (nur bis zum 9. Lebensjahr), Lauerzersee und Vierwaldstättersee.

Unter Freiangelfischerei versteht man das Fischen mit einer Angelrute vom Ufer aus. Man darf dabei nur einen einzigen Einfachhaken mit einem Schwimmer (Zapfen) und einem natürlichen Köder verwenden (Brot, Made, Wurm, etc.). Die Verwendung lebender oder toter Köderfische ist nicht gestattet.

Fischereivereine
Ein Teil der aktiven Fischer hat sich zusammengeschlossen, um die Interessen der Fischer in der Öffentlichkeit zu vertreten. Sie sind Mitglieder einer grossen Zahl von Vereinen, welche wiederum in kantonalen Verbänden organisiert sind.

Teilweise bieten diese Vereine auch Angebote für Jungfischer an. Am weitesten verbreitet sind die Jungfischertage (oft Jungfischerkurse genannt), an welchen man einen guten Überblick über die vielfältigen Themen der Fischerei erhält. Vereinzelt führen die Fischervereine auch Jugendgruppen, deren Mitglieder sich regelmässig treffen.